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Arthemesia annuna A-3

Die Bezeichnung A-3 bedeutet en dreifaches "A" Arthemesia annua anamed. Die Pflanze, die sich hinter dem "A-3" verbigt, ist nicht die gewöhnliche Arthemesia annua (einjähriger Beifuß) , sie ist eine spezielle Züchtung mit einem wesentlich höheren Ertrag an Pflanzenmaterial. Der einjährige Beifuß wird in der TCM  seit Jahrtausenden erfolgreich verwendet. Im Jahr 2015 wurde der Nobelpreis für Physiologie und Medizin an Tu Youyou für die Isolation des Hauptwirkstoffes  Arthemesin, der zur Bekämpfung der Malaria-Parasiten erfolgreich eingesetzt wird. Big Pharma erkannte die potentiellen Möglichkeiten und ein nicht benannter Lobbyist sorgte für die Aufnahme von Arthemesia annua in die Novel Food Verordnung. Damit wurde der Vertrieb dieser Pflanze u. der Pflanzenteile als Lebensmittel bzw. Nahrungsergänzungsmittel verboten. Auch in anderen Produkten, die als Nahrungsergänzung zugelassen sind oder als Tee angeboten werden, ist der Zusatz von Arthemesia annua verboten. Der Vertrrib ist jedoch möglich, wenn die Produkte mit dem Zusatz "Nicht zum Verzehr geeignet" gekennzeichnet werden. Damit geht die volle Verantwortung zum Einsatz dieser Produkte an den Käufer / Anwender über.

Der anamed international e.V. kämpft auch nach diversen gerichtlichen Entscheidungen weiterhin für die Aufhebung dieses Verbotes.
Vom Verein sind viele Publikationen herausgegeben worden, von denen ich einige mit ausdrücklicher Genehmiging von Dr. Hans-Martin Hirt in meine Infos aufgrenommen.

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